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Mikroförderung für Vereine

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Bild zur Meldung: Mikroförderung für Vereine

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt fördern

Ehrenamt bewegt viel – oft fehlt nur ein kleiner Impuls, damit gute Ideen umgesetzt werden können. Genau hier setzt die Mikroförderung an und hilft mit einer finanziellen Unterstützung. Mit der Mikroförderung werden Projekte unterstützt, die aus freiwilligem Einsatz heraus entstehen und Menschen vor Ort unmittelbar zugutekommen.

Ziel ist es, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement schnell, unkompliziert und wirkungsvoll zu stärken. Die Förderung erfolgt ermessensgebunden und orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

Oft fehlen Vereinen, gemeinwohlorientierten Organisationen, Initiativen und Privatpersonen, die sich freiwillig engagieren geringe Mittel, um Großes zu bewirken. Mit der Mikroförderung sollen landesweit Projekte unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtliche Engagierte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mikroförderung soll Engagement dort stärken, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung.

 

Ab dem 01.09.2026 startet eine neue Förderphase:

 

  • Antragsberechtigt sind Vereine, die noch keine Mikroförderung in diesem Jahr beansprucht haben

  • Ziel: Förderung von kleineren Vorhaben (100-2500 €), Projekte, die dem Engagement und Ehrenamt dienen und stärken

  • Fördergegenstände: Sachkosten (Materialien, Mieten etc.), Honorare (100 €/Tag/Person, max. 450 €/Projekt), Reisekosten

  • Nicht förderfähig: Preisgelder, Geschenke, Gutscheine, Wertmarken, Alkohol, nicht nachweisbare Ausgaben, allgemeine Ausgaben, die nicht direkt dem Projekt zuzuweisen sind

  • Nachweisführung: Verwendungsnachweis nach Projektabschluss 

  • Auszahlung: 50 % bei Förderzusage, 50 % nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises

  • Fristen: Antrag vor Projektbeginn stellen, Verwendungsnachweis bis zu 3 Wochen nach Projektabschluss

 

Kostenlose Infoabende dazu: 

Dienstag, 11.8.2026

Montag, 17.8.2026 

Montag, 24.8.2026 

jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr

Anmeldung